Jugendgesetz
Die gesetzliche Grundlage für die Außerschulische Jugendarbeit und den Jugendschutz in der Steiermark bildet das Steiermärkische Jugendgesetz (Langtitel: Gesetz vom 14. Mai 2013 über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen - StJG 2013).
Das Steiermärkische Jugendgesetz hat zum Ziel (§ 1 StJG), Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und persönlichen Entwicklung gemäß ihrer Fähigkeiten und Ressourcen bestmöglich zu begleiten und unterstützen. Dafür sollen alle steirischen Kinder und Jugendlichen qualitätsvolle fördernde Angebote, Chancengleichheit und positive jugendgerechte Lebensbedingungen vorfinden. Es ist demnach Aufgabe des Landes und der Kommunen, für junge Menschen Gestaltungsräume zur Verfügung zu stellen, in welchen sie sich beteiligen, entfalten und entwickeln können.
Das Steiermärkische Jugendgesetz gliedert sich in die Kernbereiche Jugendförderung und Jugendschutz:
Im Bereich Jugendförderung werden die strategischen Handlungsfelder, die Maßnahmen und Strukturen der Außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in der Steiermark festgelegt. Ebenso wie die Jugendförderung durch Land und Gemeinden sind die Förderungsgrundsätze und Rahmenbedingungen zur Förderung darin festgehalten.
Der Abschnitt Jugendschutz beinhaltet eine Reihe von Regelungen und Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen. Neben diesen Regelungen sind aber vor allem eine bewusste und verantwortungsvolle Erziehungsarbeit, die Vorbildwirkung der Erziehungsverantwortlichen und das Begleiten der eigenen Kinder während des Heranwachsens von grundlegender Bedeutung.
Hier geht's zum Steiermärkischen Jugendgesetz (StJG 2013).
Mehr Informationen zum Steiermärkischen Jugendschutz, etwa zu Fragen über Ausgehzeiten, Rauchen oder Alkoholkonsum finden Sie in niederschwellig aufbereiteten Infos sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene auf der Seite des Steiermärkischen Jugendschutzes.
Hier geht's zum Steiermärkischen Jugendschutz.