Die Aufgaben des Bezirksjugendmanagements
Laut Steiermärkischem Jugendförderungsgesetz 2004 kommen in Bezirken bzw. Regionen der Steiermark Bezirksjugendmanager/innen zum Einsatz. Damit werden in den Bezirken bzw. Regionen fachlich qualifizierte Kontaktpersonen beschäftigt, die jugendnah, kontinuierlich, gegen Entgelt und mit einer gemäß den budgetären Möglichkeiten geeigneten Infrastruktur zur Information, Vernetzung und Kommunikation zwischen dem Land Steiermark und Jugendverantwortlichen bzw. MultiplikatorInnen beitragen.
Die Tätigkeitsbereiche des Bezirksjugendmanagements
Die/der Bezirksjugendmanager/in soll:
- Partner/in für und Vermittler/in zwischen Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Fachstellen in der Jugendarbeit, jugendrelevanten Einrichtungen, offener Jugendarbeit sowie Jugendvereinen und -verbänden sein,
- ein regionales Netzwerk aufbauen und pflegen bzw. sich an bestehenden regionalen Netzwerken (z.B. Regionext) beteiligen,
- Angebote für die außerschulische Jugendarbeit weiterleiten und regionalen Netzwerkpartner/innen anbieten,
- inhaltliche Schwerpunktveranstaltungen und Vernetzungstreffen für und mit den regionalen Netz-werkpartner/innen organisieren,
- regionale/interkommunale Projekte initiieren und in der Anfangsphase von Initiativen unterstützend einwirken bzw. an weitere kompetente Stellen verweisen,
- Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying für Jugendanliegen betreiben,
- Daten und Informationen in Form modernen Wissensmanagements aufbereiten und dokumentieren
Die Tätigkeit richtet sich zielgruppenorientiert an oben genannte Institutionen. Die dauerhafte Arbeit mit Jugendlichen bzw. Jugendgruppen ist nicht vorgesehen! Bei Jugendprojekten sollte jedoch mit Rat unterstützend zur Seite gestanden werden.
Hauptsächlich sollte die Zusammenarbeit mit Jugendverantwortlichen gesucht werden. Mit diesen sollte schließlich ein Netzwerk entstehen. Mindestens einmal im Quartal sollte dazu eine Informationsveranstaltung oder ein Vernetzungstreffen stattfinden. Diese sollten unter zumindest ein Thema gestellt werden (zB Europa, Gewalt, Rassismus, Partizipation, Suchprävention etc.). Vernetzungstreffen sollten dem gegenseitigen Informationsaustausch dienen und Platz für z.B. Diskussionen oder Meinungseinholung bieten.
Bei Anfragen betreffend Projekte und Förderungen wird an fachlich zuständige bzw. kompetente Stellen verwiesen unter Angabe von Kontaktpersonen und Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Jugendprojekte werden vom Bezirksjugendmanagement finanziell nicht unterstützt. Fördermöglichkeiten bietet das Landes Steiermark (Landesjugendreferat etc.) bzw. gibt es Unterstützung durch Partnerorganisationen. Das Bezirksjugendmanagment bietet Hilfe bei Anträgen.
Unvereinbarkeit
Eine einfache Mitgliedschaft bei einer in Österreich anerkannten Partei, wie auch ein Aufscheinen auf einer Wahlliste - ohne aktives Mandat - stellt auf Basis der Richtlinien keinen Ausschließungsgrund dar. Sobald jedoch ein aktives Mandat (Gemeinderat, Landtag, Nationalrat, Bundesrat, Europäisches Parlament) und/oder eine Vorstandsfunktion in einer parteipolitischen (Jugend-) Organisation ausgeübt wird, wird es so gehandhabt, dass wegen der damit verbundenen möglichen Unvereinbarkeiten während der Tätigkeit als Bezirksjugendmanager/in kein aktives Mandat und keine Vorstandsfunktion in einer parteipolitischen (Jugend-) Organisation ausgeübt werden darf.