Das Referat Jugend ist gemäß Steiermärkischem Jugendgesetz dafür zuständig, dass junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung gefördert werden.
Ziel ist es außerdem, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Einflüssen zu schützen, die sich nachteilig auf ihre Entwicklung auswirken; die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen zu fördern; Eltern und Erziehungsberechtigte sowie in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Menschen zu unterstützen; die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse ebenso zu berücksichtigen wie regionale Gegebenheiten.